Die Novelle 2026 zur EAG-Investitionszuschüsse-Verordnung-Strom wurde am 16. Januar 2026 kundgemacht
Mit der Kundmachung der EAG-Investitionszuschüsse-Verordnung-Strom-Novelle 2026 stehen nun Fördercalltermine, die Höhe der Fördermittel sowie die geltenden Fördersätze für die jeweils geförderte Energieform fest. Mit dem Vorliegen der Verordnung können Projekte effizient geplant werden.
Die Vorgehensweise zur Förderbeantragung und -vergabe hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Förderanträge für Stromspeicher können wie bisher nur zusammen mit einem gültigen Förderantrag für eine Photovoltaikanlage gestellt werden. Bei der Erweiterung einer Photovoltaikanlage ist ausschließlich die Erstanschaffung von Stromspeichern förderfähig, die Erweiterung eines bereits bestehenden Stromspeichers wird nicht gefördert.
Eine wesentliche Änderung betrifft innovative Photovoltaikanlagen als Parkplatzüberdachung (ab 10 Stellplätzen). Der Innovationszuschlag wird nur gewährt, wenn die Photovoltaikmodule die Überdachung bilden.
Auch 2026 kann weiterhin der im letzten Sommer eingeführte Made-in-Europe-Bonus beantragt werden. Der Made-in-Europe-Bonus bietet in Form eines Zuschlags auf den Investitionszuschuss eine zusätzliche Unterstützung für Förderwerber und Förderwerberinnen, die im Rahmen ihrer PV-Projekte auf Produkte mit europäischer Wertschöpfung setzen.
Der erste PV-Fördercall findet von 23. April bis 11. Mai 2026 statt.
Detaillierte Informationen zu Fördercallterminen und Fördersätzen finden Sie in unserem Förderkalender sowie in der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom 2026.