Wer sind wir?

Und warum braucht es eine EAG Abwicklungsstelle?

Die EAG-Förderabwicklungsstelle

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat nach Durchführung eines Vergabeverfahrens im Mai 2022 die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG mit den Aufgaben der EAG-Förderabwicklungsstelle betraut.

Die Aufgaben der EAG-Förderabwicklungsstelle sind vor allem die Vergabe, die Abwicklung und die Kontrolle von Förderungen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Dabei handelt die EAG-Förderabwicklungsstelle als unabhängiger und neutraler Dienstleister und Partner der jeweiligen Stakeholder; dem Bundesministerium (BMWET) stehen umfangreiche Informations- und Aufsichtsrechte zu.

Förderungen der EAG-Förderabwicklungsstelle

Gefördert werden die Erzeugung von Strom und von Gas aus erneuerbaren Quellen sowie die Erzeugung von Wasserstoff, der aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird. Die Förderungen erfolgen durch einmalige Investitionszuschüsse oder durch laufende Betriebsförderungen.

Die Investitionszuschüsse sind für die Erzeugungsanlagen von Strom, Gas und Wasserstoff vorgesehen. Während der per Verordnung festgelegten Fördercalls für die einzelnen Technologien (Photovoltaikanlagen und Speicher, Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Biomasseanlagen) können die Förderanträge bei der EAG-Förderabwicklungsstelle elektronisch eingebracht werden.

Die Anträge werden gereiht und geprüft und nach Maßgabe der verfügbaren Fördermittel genehmigt. Die Investitionszuschüsse werden nach Inbetriebnahme der Anlage und nach finaler Prüfung der Unterlagen ausbezahlt.

Als Betriebsförderungen sind im EAG Marktprämien für Stromerzeugungsanlagen vorgesehen. Die Marktprämie soll die höheren Produktionskosten für erneuerbaren Strom ausgleichen und wird dem Stromerzeuger als Zuschuss auf den vermarkteten und in das öffentliche Netz eingespeisten Strom ausbezahlt.

Die Höhe der Marktprämie wird entweder durch eine Ausschreibung ermittelt oder per Verordnung festgelegt (administrativ festgelegte Marktprämien). Mit den Ausschreibungen sollen die verfügbaren Fördermittel möglichst effizient eingesetzt werden. Die Anlagenbetreiber können ihre Gebote innerhalb der Ausschreibungsfrist bis zum jeweiligen Gebotstermin elektronisch bei der EAG-Förderabwicklungsstelle einbringen.

Den Geboten wird nach der Reihung und Prüfung und nach Maßgabe des verfügbaren Gebotsvolumens der Zuschlag erteilt. Auch die Anträge für administrativ festgelegte Marktprämien sind bei der EAG-Förderabwicklungsstelle elektronisch einzubringen. Nach der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage zahlt die EAG-Förderabwicklungsstelle die Marktprämie über einen Zeitraum von 20 Jahren monatlich an den Stromerzeuger aus.