Immer aktuell: Gesammelte Informationen zum
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
(EAG) und den rechtlichen Grundlagen finden Sie in unserer Wissensdatenbank
Die EAG-Förderabwicklungsstelle, d.h. die
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, veröffentlicht auf Ihrer Homepage
spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Gebotstermin die wesentlichen
Informationen für die Ausschreibungen (§ 19 EAG). Diese Informationen
beinhalten:
den Gebotstermin (Datum und Uhrzeit) d.h. der Termin bis zu dem ein Gebot eingereicht werden kann;
die Art der erneuerbaren Energiequelle, aus der Strom erzeugt werden soll;
das Ausschreibungsvolumen in kW/kWp;
den jeweiligen Höchstpreis;
die Form der Gebotseinreichung;
die Fördervoraussetzungen und sonstigen Bedingungen, die die Voraussetzung für die Berücksichtigung von Geboten darstellen;
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