Start am 23.03.2023 - EAG-Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Aktuelles,

Die Termine für die Fördercalls von Photovoltaik-Anlagen stehen fest. Der erste Fördercall startet am 23. März 2023 um 17 Uhr. Anträge können auf eag-abwicklungsstelle.at eingereicht werden.

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Photovoltaik-Anlage. Darum hat das Klimaschutzministerium das Budget für die Photovoltaikförderung im heurigen Jahr nochmal massiv aufgestockt. Insgesamt werden 2023 rund 600 Millionen Euro an Förderungen ausgeschüttet. In der ersten Runde stehen über 250 Millionen Euro zur Verfügung

23. März 2023 -17:00 Uhr Start des ersten Fördercalls für PV-Anlagen und Speicher 

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Übersicht der Fördercalls:

März - Erster Fördercall von 23.3.-6.4.2023

Juni - Zweiter Fördercall von 14.6.-28.6.2023

August - Dritter Fördercall von 23.8.-6.9.2023 (nur Kategorie A und B)

Oktober – Vierter Call von 9.10.-23.10.2023

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Neues Rekord-Jahresbudget für PV und Stromspeiche

  • EUR 328 Mio Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
  • EUR 268 Mio Zusatzbudget für nicht bedeckte EAG-Anträge über den Klima-und Energiefonds

Infos zum Zusatzbudget: Privatpersonen, die eine klassische Aufdachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowattpeak beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet. Dafür muss bei der regulären Antragstellung über eag-abwicklungsstelle.at nur die Zustimmung erteilt werden, dass man sich für eine Weiterleitung der Daten an die Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds einverstanden erklärt.  Dann werden die Anträge, die nicht über das EAG bedient werden können, automatisch weitergeleitet. Es ist also kein weiterer Antrag zu stellen

  • Fixer Fördersatz für PV-Anlagen der Kategorien A und B (bis 20 kWp); die Reihung erfolgt nach dem Einreichzeitpunkt
  • Erleichterungen für Privatpersonen (= Verbraucher:innen nach dem KSchG)

Zeitpunkt der Antragstellung: Die Einreichung des Förderantrags ist ab jetzt auch nach Beginn der Arbeiten möglich. Der Erstantrag ist einzureichen, bevor die PV-Anlage in Betrieb genommen wird.  

  • Die Einreichung des Förderantrags ist ab jetzt auch nach Beginn der Arbeiten möglich. Der Erstantrag ist einzureichen, bevor die PV-Anlage in Betrieb genommen wird.
  • Wenn vor Inbetriebnahme bereits ein gültiger Erstantrag gestellt wurde, ist eine erneute Einreichung des Förderantrags auch später (also nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde) möglich. Das dient vor allem als Erleichterung für Personen, die in der Vergangenheit einen gültigen Erstantrag gestellt haben, aber noch keine Förderung erhalten haben. Diese Personen können somit – nach gültigem Erstantrag – nicht nur mit dem Bau der Arbeiten beginnen, sondern auch die Anlage in Betrieb nehmen.
  • Diese Regelungen gelten nicht, wenn bereits vor dem 21. April 2022 mit den Arbeiten begonnen wurde.