Fördervolumina für Marktprämien deutlich erhöht
Österreich will seinen Strombedarf bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen decken. Um den Ausbau der Ökostromerzeugung anzukurbeln, hat die Bundesregierung über die Marktprämienverordnung die Fördervolumina für erneuerbare Energien im Jahr 2024 und 2025 erhöht.
Details zu den kommenden Ausschreibungen und den wichtigsten Eckpunkten sind hier zu finden. Die Veröffentlichung der Zuschläge der letzten Photovoltaik-Ausschreibung sind ebenfalls abrufbar.
Die Marktprämie ist als Betriebsförderung eine finanzielle Unterstützung für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und ist Teil des Fördersystems im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes. Die Höhe der Marktprämie bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem jeweils im Rahmen einer Ausschreibung ermittelten oder mit Verordnung zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegten anzulegenden Wert und dem jeweiligen Referenzmarktwert oder Referenzmarktpreis in Cent pro kWh.
Der Gesetzgeber sorgt mit dieser langfristigen Unterstützung und einer Laufzeit von 20 Jahren dafür, dass die Anlage wirtschaftlich sauberen Strom produzieren kann.