Novelle des EAG mit 1. November in Kraft getreten
Aktuelles,
Demnach können die Inbetriebnahmefristen für PV-Anlagen der Kategorien A, B und C (bis 100 kWp) zweimal um bis zu neun Monate verlängert werden. Das gilt auch für bereits laufende Inbetriebnahmefristen. Die Beantragung der Fristverlängerung finden Sie im Kontaktformular.
Die Änderungen bezüglich Photovoltaikanlagen der Kategorie B treten erst mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Demnach gilt ab 1. Jänner 2023 auch für PV-Anlagen der Kategorie B das first-come-first-served Prinzip und ein fix festgelegter Fördersatz.