Start ins Förderjahr 2025: EAG-Marktprämienverordnung-Novelle 2024 auch für das Jahr 2025 gültig, EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom wird erwartet

Aktuelles,

Mit der EAG-Marktprämienverordnung-Novelle 2024 wurden bereits auch Fördertermine im Jahr 2025 fixiert. Für Anträge auf die administrativ festgelegte Marktprämie sind hier auch die anzulegenden Werte sowie das Vergabevolumen geregelt.

Ausschreibungen für die Marktprämie (PV, Wind & Wasser) finden bereits im 1. Quartal 2025 statt

Die Höchstpreise für Ausschreibungen, Gebotstermine sowie das Ausschreibungsvolumen sind bereits im Jahr 2024 mit der Novelle veröffentlicht worden. Diese können Sie unserem Förderkalender entnehmen.

EAG-Investitionszuschüsse-Verordnung Strom noch nicht veröffentlicht

Die künftige EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom wird alle Informationen zu Fördercalls, Fördermitteln und Fördersätzen für das Jahr 2025 enthalten. Noch ist nicht bekannt, wann mit dem Erscheinen der neuen Verordnung zu rechnen ist. Fördercalltermine werden erst mit Veröffentlichung bekannt gegeben. Sobald die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom 2025 veröffentlicht wird, werden die Termine der Fördercalls zeitnah in unserem Förderkalender online gestellt.  

Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis zu 35 kWp auch in 2025 gültig

Bitte beachten Sie zudem, dass nach dem Jahr 2024 auch im Jahr 2025 für PV-Anlagen bis zu 35 kWp für Privatpersonen die Umsatzsteuerbefreiung zur Anwendung kommt. Für neu errichtete Anlagen sowie Erweiterungen auf Gebäuden mit Wohnzweck bis zu 35 kWp Modulspitzenleistung ist daher keine Förderantragstellung über das EAG-Portal mehr nötig.