Allgemeine Förderbedingungen zur Abwicklung der Förderungen durch Marktprämie (AFB-MP)

Allgemeine Förderbedingungen zur Abwicklung der Förderungen durch Marktprämie (AFB-MP) gemäß § 17 EAG (seit 17. Februar 2025 in Kraft)

Allgemeine Förderbedingungen zur Abwicklung der Förderungen durch Marktprämie (AFB-MP) gemäß § 17 EAG (seit 8. Juni 2023 in Kraft)

Allgemeine Förderbedingungen zur Abwicklung der Förderungen durch Marktprämie (AFB-MP) gemäß § 17 EAG (alte Fassung)

Übersicht der Änderungen der AFB-MP

Diese „Allgemeinen Förderbedingungen der EAG-Förderabwicklungsstelle zur Abwicklung der Förderungen durch Marktprämie gemäß § 17 EAG“ (im Folgenden „AFB-MP“) gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der Republik Österreich, vertreten durch die EAG-Förderabwicklungsstelle, und den Bieter:innen und Förderwerber:innen.

Die Allgemeinen Förderbedingungen zur Abwicklung der Förderungen durch Marktprämie (AFB-MP) gemäß § 17 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurden geändert. Die Änderungen wurden mit Bescheid der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vom 23. Januar 2025 genehmigt und sind mit 17. Februar 2025 in Kraft getreten.