Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen (Gas)

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, deren Geltung der Fördernehmer bereits mit der Antragstellung zustimmt, sind Bestandteil des Fördervertrages über die Gewährung von Investitionszuschüssen:

Umrüstung bestehender Biogasanlagen:

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen gemäß § 60 EAG

Neuerrichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas:

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen für zu errichtende Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gemäß § 61 EAG