Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen (Strom)
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, deren Geltung der Fördernehmer bereits mit der Antragstellung zustimmt, sind Bestandteil des Fördervertrages über die Gewährung von Investitionszuschüssen:
Photovoltaik:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gemäß § 56 EAG
Wasserkraft:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen für Wasserkraftanlagen gemäß § 56a EAG
Windkraft:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen für Windkraftanlagen gemäß § 57 EAG
Biomasse:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen für Anlagen auf Basis von Biomasse gemäß § 57a EAG