Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen (Strom)

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, deren Geltung der Fördernehmer bereits mit der Antragstellung zustimmt, sind Bestandteil des Fördervertrages über die Gewährung von Investitionszuschüssen:

Photovoltaik:

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gemäß § 56 EAG

Wasserkraft:

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen für Wasserkraftanlagen gemäß § 56a EAG

Windkraft:

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen für Windkraftanlagen gemäß § 57 EAG

Biomasse:

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen für Anlagen auf Basis von Biomasse gemäß § 57a EAG