Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, deren Geltung der Fördernehmer bereits mit der Antragstellung zustimmt, sind Bestandteil des Fördervertrages über die Gewährung von Investitionszuschüssen:
Photovoltaik:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß § 56 EAG (AVB-PV)
Wasserkraft:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß § 56a EAG (AVB-Wasserkraft)
Windkraft:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß § 57 EAG (AVB-Windkraft)
Biomasse:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß § 57a EAG (AVB-Biomasse)