Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, deren Geltung der Fördernehmer bereits mit der Antragstellung zustimmt, sind Bestandteil des Fördervertrages über die Gewährung von Investitionszuschüssen:

Photovoltaik:

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß § 56 EAG (AVB-PV)  

Wasserkraft:

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß § 56a EAG (AVB-Wasserkraft)

Windkraft:

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß § 57 EAG (AVB-Windkraft)  

Biomasse:

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß § 57a EAG (AVB-Biomasse)