Aussetzung der Marktprämie bei negativen Preisen
Bei negativen Preisen wird die Auszahlung der Marktprämie dann ausgesetzt, wenn der Stundenpreis in der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung für das Marktgebiet Österreich in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist (§ 15 Abs 1 EAG).
Die Auszahlung der Marktprämie wird für folgende Zeiträume ausgesetzt:
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Die maßgeblichen Börsepreis-Indizes („Börsepreis Day-Ahead“ und „Börsepreis ID60“) werden auf der Webseite der APCS Power Clearing and Settlement AG unter „Statistiken der Regelzone APG“ monatsweise veröffentlicht.
Bei der monatlichen Abrechnung der Marktprämien wird eine allfällige Aussetzung der Marktprämie gesetzeskonform berücksichtigt.