Aussetzung der Marktprämie bei negativen Preisen

Bei negativen Preisen wird die Auszahlung der Marktprämie dann ausgesetzt, wenn der Stundenpreis in der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung für das Marktgebiet Österreich in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist (§ 15 Abs 1 EAG).

Die Auszahlung der Marktprämie wird für folgende Zeiträume ausgesetzt:

2026_Aussetzung der Marktprämie.xlsx
(xlsx, 10.44 kB)
2025_Aussetzung der Marktprämie.xlsx
(xlsx, 11.44 kB)
2024 Aussetzung der Marktprämie.xlsx
(xlsx, 11.29 kB)
2023_Aussetzung der Marktprämie.xlsx
(xlsx, 9.84 kB)

Die maßgeblichen Börsepreis-Indizes („Börsepreis Day-Ahead“ und „Börsepreis ID60“) werden auf der Webseite der APCS Power Clearing and Settlement AG unter „Statistiken der Regelzone APG“ monatsweise veröffentlicht.

Bei der monatlichen Abrechnung der Marktprämien wird eine allfällige Aussetzung der Marktprämie gesetzeskonform berücksichtigt.