Bekanntmachung der Ausschreibung
Die EAG-Förderabwicklungsstelle, d.h. die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, veröffentlicht auf Ihrer Homepage spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Gebotstermin die wesentlichen Informationen für die Ausschreibungen (§ 19 EAG). Diese Informationen beinhalten:
- den Gebotstermin (Datum und Uhrzeit) d.h. der Termin bis zu dem ein Gebot eingereicht werden kann;
- die Art der erneuerbaren Energiequelle, aus der Strom erzeugt werden soll;
- das Ausschreibungsvolumen in kW/kWp;
- den jeweiligen Höchstpreis;
- die Form der Gebotseinreichung;
- die Fördervoraussetzungen und sonstigen Bedingungen, die die Voraussetzung für die Berücksichtigung von Geboten darstellen;