Berechnungstool für den Wechsel aus dem ÖSG ins EAG
Das EAG sieht für Anlagen, die noch einen aufrechten Fördervertrag nach dem Ökostromgesetz auf Basis von Einspeisetarifen haben, einmalig eine Wechselmöglichkeit ins Marktprämien-Fördersystem vor.
Seitens des EAG-Gutachters wurde ein entsprechendes Berechnungstool für den Wechsel vom Einspeisetarif- in das Marktprämiensystem entwickelt.
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Anträge auf Förderung durch Marktprämie sind binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bei der EAG-Förderabwicklungsstelle über das von der EAG-Förderabwicklungsstelle einzurichtende elektronische Antragssystem einzubringen. Diese Frist ist per 31.12.2023 ausgelaufen.