EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Gas
EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Gas (kundgemacht am 17.06.2024)
Diese Verordnung regelt die Durchführung und Abwicklung von Investitionszuschüssen für die Errichtung oder Umrüstung von Anlagen zur Erzeugung oder Aufbereitung von erneuerbarem Gas gemäß den §§ 59, 60 und 61 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 27/2024.