EAG-Marktprämienverordnung

Gesamte Rechtsvorschrift für EAG-Marktprämienverordnung (in der Fassung vom 19.01.2026)  

EAG-Marktprämienverordnung-Novelle 2026 (kundgemacht am 16.01.2026)

Gesamte Rechtsvorschrift für EAG-Marktprämienverordnung (in der Fassung vom 18.03.2024)

EAG-Marktprämienverordnung-Novelle 2024 (kundgemacht am 14.03.2024)

Gesamte Rechtsvorschrift für EAG-Marktprämienverordnung 2022 (in der Fassung vom 16.11.2023)

Änderung der EAG-Marktprämienverordnung 2022 (kundgemacht am 19.10.2023)

EAG-Marktprämienverordnung 2022 (kundgemacht am 04.10.2022)

Die Verordnung regelt insbesondere:

  • die Höchstpreise für Gebote in Ausschreibungsverfahren für Photovoltaikanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse und Windkraftanlagen sowie die Höchstpreise für Gebote für Wind- und Wasserkraftanlagen in gemeinsamen Ausschreibungen
  • die Gebotstermine und das jeweils zur Verfügung stehende Ausschreibungsvolumen
  • die Höhe der anzulegenden Werte für die Berechnung der auf Antrag gewährten Marktprämie für Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse und Anlagen auf Basis von Biogas
  • das zur Verfügung stehende Vergabevolumen für Marktprämien, welche auf Antrag vergeben werden
  • die Abschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und den anzuwendenden Korrekturfaktor für Windkraftanlagenbesondere Bestimmungen für bestimmte Anlagenkategorien