EAG-Marktprämienverordnung
Gesamte Rechtsvorschrift für EAG-Marktprämienverordnung (in der Fassung vom 19.01.2026)
EAG-Marktprämienverordnung-Novelle 2026 (kundgemacht am 16.01.2026)
Gesamte Rechtsvorschrift für EAG-Marktprämienverordnung (in der Fassung vom 18.03.2024)
EAG-Marktprämienverordnung-Novelle 2024 (kundgemacht am 14.03.2024)
Gesamte Rechtsvorschrift für EAG-Marktprämienverordnung 2022 (in der Fassung vom 16.11.2023)
Änderung der EAG-Marktprämienverordnung 2022 (kundgemacht am 19.10.2023)
EAG-Marktprämienverordnung 2022 (kundgemacht am 04.10.2022)
Die Verordnung regelt insbesondere:
- die Höchstpreise für Gebote in Ausschreibungsverfahren für Photovoltaikanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse und Windkraftanlagen sowie die Höchstpreise für Gebote für Wind- und Wasserkraftanlagen in gemeinsamen Ausschreibungen
- die Gebotstermine und das jeweils zur Verfügung stehende Ausschreibungsvolumen
- die Höhe der anzulegenden Werte für die Berechnung der auf Antrag gewährten Marktprämie für Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse und Anlagen auf Basis von Biogas
- das zur Verfügung stehende Vergabevolumen für Marktprämien, welche auf Antrag vergeben werden
- die Abschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und den anzuwendenden Korrekturfaktor für Windkraftanlagenbesondere Bestimmungen für bestimmte Anlagenkategorien