Investitionszuschuss Photovoltaik und Speicher

Vorbereitung:

Am Beginn eines Förderantrages steht die Vorbereitung. Um einen Förderantrag auf Investitionszuschuss nach dem EAG zu stellen, sind einige grundsätzliche Voraussetzungen zu erfüllen und Eckdaten zu definieren.

Die 4 Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Antragsstellung sind:

Legen Sie fest wie groß Ihre Anlage werden soll: Die Engpassleistung der Anlage definiert in welcher Förderkategorie Sie Ihren Antrag stellen können und ist Grundlage für die Ermittlung der Förderhöhe. Von der Anlagengröße kann auch abhängig sein, ob Genehmigungen notwendig sind oder nicht.

Für die Antragsstellung ist es notwendig, dass bereits zum Zeitpunkt der Ticketziehung alle notwendigen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen vorliegen. Dies wird im Rahmen der Antragskontrolle auch geprüft. Sollten für Ihr Projekt keine Genehmigungen notwendig sein, ist natürlich auch nichts vorzulegen.

Beschaffen Sie sich einen Einspeisezählpunkt bei Ihrem Netzbetreiber: Zum Zeitpunkt der Ticketziehung muss der Förderwerber zumindest über ein Angebot für einen Einspeisezählpunkt durch den zuständigen Netzbetreiber verfügen. Dieser Zählpunkt ist durch das Hochladen eines Dokumentes vom Netzbetreiber zu bestätigen. Akzeptiert werden E-Mail-Bestätigungen vom Netzbetreiber, Netzzugangsangebote oder Netzzugangsverträge.

Mindestinhalte hierbei sind:

  • Vollständige Zählpunktbezeichnung (Einspeisezählpunkt)
  • Name und Adresse des Zählpunkteigentümers
  • Anlagenstandort

Der erstmalige Antrag auf Investitionszuschuss muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Der Beginn der Arbeiten darf nicht vor dem 21.04.2022 liegen.

Antragstellung

LEITFADEN – EAG Investitionszuschüsse PV Anlagen & Stromspeicher

Starten Sie bereits vor Start des Fördercalls mit Ihrer Projekterfassung!

2024_IVZ_Leitfaden_Ticketziehung.pdf
(pdf, 288.43 kB)
2024_IVZ_Leitfaden_Projekterstellung.pdf
(pdf, 298.4 kB)

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN - FAQs: Investitionszuschuss Photovoltaik & Stromspeicher

2024 FAQs_EAG_Investzuschuss_Photovoltaik.pdf
(pdf, 391.55 kB)

Erfüllen Sie alle Grundvoraussetzungen, können Sie im Rahmen eines Fördercalls einen Antrag auf Investitionszuschuss stellen. Pro Jahr gibt es mehrere Fördercalls, die jeweils für 2 Wochen geöffnet sind.

Die Antragsstellung erfolgt über das EAG-Portal. Die Anlagen werden nach der Engpassleistung in verschiedenen Förderkategorien unterteilt.

  • Kategorie A: 0 -10 kWp
  • Kategorie B: größer 10 - 20 kWp
  • Kategorie C: größer 20 - 100 kWp
  • Kategorie D: größer 100 kWp

In allen Kategorien ist es möglich zusätzlich zur Photovoltaikanlage noch die Förderung eines Stromspeichers zu beantragen. Dieser muss mindestens über eine Kapazität von 0,5 kWh / kWp beantragter Engpassleistung verfügen. Es werden maximal 50 kWh gefördert. Speichererweiterungen können nicht gefördert werden.

Für die verschiedenen Kategorien gibt es unterschiedliche Reihungskriterien.

Kategorie A und B wird nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht. Das heißt, derjenige der zuerst ein Ticket zieht wird auch zuerst im Förderkontingent berücksichtigt.

In den Kategorien C und D wird als Erstreihungskriterium der Förderbedarf in € pro kWp herangezogen. Dieser ist vom Förderwerber zu bestimmen und im Rahmen der Antragsstellung bekannt zu geben. Bei gleichen Geboten, wird das Gebot, bei dem das Ticket früher gezogen wurde, vorgereiht.

Auch die Fördersätze im Jahr 2024 sind nach den verschiedenen Kategorien gestaffelt:

  • Kategorie A: 195 Euro/kWpeak
  • Kategorie B: 185 Euro/kWpeak
  • Kategorie C: maximal 150 Euro/kWpeak
  • Kategorie D: maximal 140 Euro/kWpeak

Gefördert werden maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten.

Fördervertrag:

Wenn Ihr Antrag Platz im Förderkontigent gefunden hat, wird nach erfolgter Erstkontrolle Ihres Antrages ein Fördervertrag durch die OeMAG ausgestellt. In diesem Vertrag wird auf Basis Ihres Antrages der maximale Förderwert definiert.

Ab Vertragserstellung beginnen die Inbetriebnahmefristen zu laufen.

  • Für Anlagen kleiner gleich 100 kWp 6 Monate
  • Für Anlagen größer 100 kWp 12 Monate

Fristverlängerung (Inbetriebnahme)

Sollte auf Grund von durch den Förderwerber unbeeinflussbaren Lieferschwierigkeiten von Anlagenbestandteilen eine Einhaltung dieser Frist nicht möglich sein, gibt es die Möglichkeit diese Inbetriebnahmefrist nach Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Lieferanten zu verlängern. Die Fristverlängerung können Sie über unser Kontaktformular beantragen.

Endabrechnung:

Sobald Ihre Anlage fertig gestellt ist und alle Rechnungen bezahlt wurden, können Sie über unsere Onlineplattform die Unterlagen zur Endabrechnung hochladen.

Leitfaden – Erfassung der Endabrechnung Investitionsförderung PV & SSP im Jahr 2022 und 2023

der Leitfaden für Anträge ab 2024 folgt in Kürze

Auf Basis dieser Unterlagen wird dann die tatsächliche Förderhöhe bestimmt und die den Fördervorraussetzungen entsprechende Umsetzung der Anlage überprüft.

Für die Endabrechnung sind folgende Dokumente hochzuladen:

  • Alle Ihre Anlage betreffenden Rechnungen und die zugehörigen Zahlungsbelege: Sie können alle mit Ihrem Projekt in Zusammenhang stehenden Rechnungen hochladen. Zu jeder Rechnung muss der passende Zahlungsbeleg hochgeladen werden. Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Sollten Sie einen Speicher gemeinsam mit ihrer Photovoltaikanlage angeschafft haben, ist eine Detailaufstellung der Kosten je PV und Speicher hilfreich.
  • Fotos Ihrer Anlage: Die Fotos werden von uns verwendet, um die den Projektunterlagen entsprechende Umsetzung der Anlage zu prüfen. Daher ist wichtig, dass auf den Fotos alle verbauten PV-Module erkennbar sind
  • Prüfprotokoll: Das Prüfprotokoll muss von einem zertifizierten Unternehmen erstellt werden und bestätigt die Funktionsfähigkeit der Anlage

Die hochgeladenen Dokumente werden von uns überprüft. Sollte es zu Unklarheiten oder Nachforderungen unsererseits kommen, werden Sie informiert.

Auszahlung:

Nachdem die Endabrechnung erfolgreich überprüft wurde und keine Nachforderungen mehr offen sind, wird der Förderwerber von uns über den endgültigen Förderbetrag informiert und es kommt zur Auszahlung der Förderung. Eine Auszahlung gem. Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz §55 ist erst möglich, wenn Ihre Ökostromanlage in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control registriert wurde.

Die Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank e-Control

Einzelregistrierungen für Photovoltaikanlagen durch die Anlagenbetreiber sind in der Praxis nicht vorgesehen, da üblicherweise die den Strom abnehmenden Lieferanten (bzw. die OeMAG) die Anmeldung der Anlagen durchführen. 

Hier können Sie selbst überprüfen, ob ihr Zählpunkt bereits registriert wurde:

https://www.e-control.at/stromnachweis/anmeldung

Sollte dies noch nicht erfolgt sein, nehmen Sie bitte mit dem den Strom abnehmenden Lieferanten Kontakt auf. Sobald die Registrierung durchgeführt wurde, ist eine weitere Bearbeitung und Auszahlung eines Investitionszuschusses möglich.