Leitfaden für die IVZ-Antragstellung Erneuerbare Gase 2024

Am 2. September 2024 um 17 Uhr startet der Fördercall für die Investitionszuschüsse Erneuerbares Gas. Der Leitfaden hilft Ihnen, sich bei der Projekterfassung und Antragstellung zurecht zu finden.  Auch bei dieser Antragsstellung kann das Projekt bereits im Vorhinein im EAG-Portal erfasst werden. So kann dann am 2. September 2024 um 17 Uhr das bereits erfasste Projekt mit nur wenigen Klicks eingereicht werden.

IVZ_Leitfaden_Projekterstellung_ErneuerbareGase.pdf
(pdf, 253.39 kB)

Erneuerbare Gase – Eckdaten zur Förderung

Die Umrüstung bestehender Biogasanlagen: Hierfür steht ein Förderbudget von 15 Millionen Euro zur Verfügung. Der fixe Fördersatz beträgt 349 Euro pro kW brennwertbezogene Leistung.

Die Neuerrichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas: Für diesen Zweck wurde ein Förderbudget von 25 Millionen Euro festgelegt. Der fixe Fördersatz beträgt dabei:

  • 1.203 Euro pro kW für Anlagen zur Vergärung
  • 1.298 Euro pro kW für Anlagen zur Gasifikation, jeweils auf die brennwertbezogene Leistung bezogen