Leitfaden für Rechtsnachfolgen Investitionszuschuss

Eine Rechtsnachfolge wird dann notwendig, wenn eine Person oder eine Organisation in die bestehenden Rechte und Pflichten einer anderen Partei eintritt. Sollten Sie Ihre Anlage verkaufen wollen oder an eine andere Partei übergeben (z.B. im Falle von Umgründung, Verkauf oder in einem Erbfall) ist eine Rechtsnachfolge direkt im EAG-Portal durchzuführen.

Der folgende Leitfaden gibt detaillierte Informationen zur Durchführung der Rechtsnachfolge für einen Investitionszuschussvertrag im EAG-Portal.

Leitfaden_RNF_IVZ.pdf
(pdf, 514.93 kB)

Den Leitfaden für die Rechtsnachfolge eines Marktprämienvertrags finden Sie hier.