Marktprämie bei hohen Energiepreisen
Wenn hohe Energiepreise am Strommarkt zu hohen Preisen an der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung der für Österreich relevanten Gebotszone führen, dann kommt es unmittelbar zu hohen Referenzmarktpreisen bzw. Referenzmarktwerten
Ergibt nun die Differenz zwischen dem jeweils im Rahmen einer Ausschreibung ermittelten oder mit Verordnung zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegten anzulegen-den Wert und dem jeweiligen Referenzmarktwert oder Referenzmarktpreis einen Wert kleiner null,
- wird die Marktprämie für Windkraftanlagen mit einer Engpassleistung unter 20 MW, Wasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung unter 20 MW, Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung unter 5 MW sowie Anlagen auf Basis von Biomasse und Biogas mit null festgesetzt
- Bei Windkraftanlagen mit einer Engpassleistung ab 20 MW, Wasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung ab 20 MW und Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung ab 5 MW, sind, sofern der Referenzmarktwert den anzulegenden Wert um mehr als 40% übersteigt, 66% des übersteigenden Teils der EAG-Förderabwicklungsstelle rückzuvergüten. Die Rückvergütungsverpflichtung bezieht sich auf den gesamten den azW übersteigenden Teil.
- Der an die EAG-Förderabwicklungsstelle zu leistende Betrag ist bei Auszahlung der Marktprämie gemäß in Abzug zu bringen. Die Rückvergütungsbeträge können ausschließlich mit zukünftigen Marktprämien verrechnet werden. Eine tatsächliche Auszahlung der Marktprämie durch die EAG-Förderabwicklungsstelle erfolgt erst dann, wenn die Rückvergütungsbeträge zur Gänze mit den Marktprämien verrechnet worden sind.