Nicht förderfähige Kosten (Investitionszuschuss)
- Ersatzteile und gebrauchte Anlagenteile
- Grundstückskosten (wie auch Pacht, Grundstücksmiete und Kosten für Dienstbarkeiten)
- Steuern, Verwaltungsabgaben, Gerichts- und Notariatsgebühren
- Kosten für Netzausbaumaßnahmen sowie Kosten für elektrische Einspeiseleitungen, welche vom Antragsteller selbst zu erstellen sind, wenn die Einspeiseleitung 1 000 Meter überschreitet
- Bewirtungen, Entschädigungen, Öffentlichkeitsarbeit
- Kosten für Straßen und Wege, mit Ausnahme von Zufahrtswegen, die ausschließlich für die umweltrelevante Maßnahme erforderlich sind
- Finanzierungskosten
- Kostenüberschreitungen
- Eigenleistungen
- reine Material-Rechnungen ohne entsprechende Montage-Rechnung einer befugten Fachfirma
- Anlagen für Heizzwecke oder Warmwasseraufbereitung
- Dacheindeckung (bei Photovoltaikanlagen)
- Skonti und Rabatte
- Entsorgungskosten
- Displays