Nicht förderfähige Kosten (Investitionszuschuss)

  • Ersatzteile und gebrauchte Anlagenteile
  • Grundstückskosten (wie auch Pacht, Grundstücksmiete und Kosten für Dienstbarkeiten)
  • Steuern, Verwaltungsabgaben, Gerichts- und Notariatsgebühren
  • Kosten für Netzausbaumaßnahmen sowie Kosten für elektrische Einspeiseleitungen, welche vom Antragsteller selbst zu erstellen sind, wenn die Einspeiseleitung 1 000 Meter überschreitet
  • Bewirtungen, Entschädigungen, Öffentlichkeitsarbeit
  • Kosten für Straßen und Wege, mit Ausnahme von Zufahrtswegen, die ausschließlich für die umweltrelevante Maßnahme erforderlich sind
  • Finanzierungskosten
  • Kostenüberschreitungen
  • Eigenleistungen
  • reine Material-Rechnungen ohne entsprechende Montage-Rechnung einer befugten Fachfirma
  • Anlagen für Heizzwecke oder Warmwasseraufbereitung
  • Dacheindeckung (bei Photovoltaikanlagen)
  • Skonti und Rabatte
  • Entsorgungskosten
  • Displays