Referenzmarktpreis und Referenzmarktwert

Für die Ermittlung der Marktprämie im Rahmen des EAG-Fördersystems ist neben dem azW ein Referenzmarktpreis (kurz „Marktpreis“) oder ein technologiespezifischer Referenzmarktpreis (= Referenzmarktwert; kurz „Marktwert“) erforderlich.

Für den Marktpreis (in Cent pro kWh) wird das Handelsergebnis (Preis) der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung der für Österreich relevanten Gebotszone herangezogen und über den entsprechenden Referenzzeitraum gemittelt.

Für Anlagen auf Basis von Biomasse und Biogas wird die Marktprämie auf Basis des Referenzmarktpreises gemäß § 12 EAG desselben Kalenderjahres gewährt.

Im Gegensatz dazu werden beim Marktwert einer bestimmten Technologie ebenfalls die Handelsergebnisse (Preis) der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung herangezogen, aber mit den technologiespezifischen Einspeisemengen der jeweiligen Stunden gewichtet und durch die gesamte Einspeisemenge dieser Technologie im Referenzzeitraum dividiert.

Für Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und Photovoltaikanlagen wird die Marktprämie auf Basis des Referenzmarktwertes gemäß § 13 EAG desselben Monats gewährt.

Kann kein einheitlicher Marktkopplungspreis ermittelt werden, so werden die lokal ermittelten und veröffentlichten Börsenpreise des nominierten Strommarktbetreibers herangezogen, welcher für den betroffenen Tag den höchsten lokal ermittelten Handelsumsatz ausweisen kann.