Vertretungsbefugnis für juristische Personen
Um im EAG Portal als Hauptnutzer zu einer juristischen Person (Förderwerber) berechtigt zu sein, ist eine Vertretungsbefugnis notwendig. Ein Firmenbuchauszug bzw. Vereinsregisterauszug oder ähnliches ist natürlich als Nachweis einer Zeichnungsberechtigung auch ausreichend.
2026_Vorlage_Vertretungsbefugnis.pdf
(pdf, 153.25 kB)
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