Vertretungsbefugnis für juristische Personen

Um im EAG Portal als Hauptnutzer zu einer juristischen Person (Förderwerber) berechtigt zu sein, ist eine Vertretungsbefugnis notwendig. Ein Firmenbuchauszug  bzw. Vereinsregisterauszug oder ähnliches ist natürlich als Nachweis einer Zeichnungsberechtigung auch ausreichend.

2026_Vorlage_Vertretungsbefugnis.pdf
(pdf, 153.25 kB)