Wissensdatenbank
Immer aktuell: Gesammelte Informationen zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und den rechtlichen Grundlagen finden Sie in unserer Wissensdatenbank
- Ersatzteile und gebrauchte Anlagenteile
- Grundstückskosten (wie auch Pacht, Grundstücksmiete und Kosten für Dienstbarkeiten)
- Steuern, Verwaltungsabgaben, Gerichts- und Notariatsgebühren
- Kosten für Netzausbaumaßnahmen sowie Kosten für elektrische Einspeiseleitungen, welche vom Antragsteller selbst zu erstellen sind, wenn die Einspeiseleitung 1 000 Meter überschreitet
- Bewirtungen, Entschädigungen, Öffentlichkeitsarbeit
- Kosten für Straßen und Wege, mit Ausnahme von Zufahrtswegen, die ausschließlich für die umweltrelevante Maßnahme erforderlich sind
- Finanzierungskosten
- Kostenüberschreitungen
- Eigenleistungen
- reine Material-Rechnungen ohne entsprechende Montage-Rechnung einer befugten Fachfirma
- Anlagen für Heizzwecke oder Warmwasseraufbereitung
- Dacheindeckung (bei Photovoltaikanlagen)
- Skonti und Rabatte
- Entsorgungskosten
- Displays
Eine gebäudeintegrierte PV-Anlage ist eine Anlage, welche eine oder mehrere der folgenden Funktionen der Gebäudehülle aufweist:
- mechanische Steifigkeit oder strukturelle Integrität;
- primärer Wetterschutz
- Beschattung, Tageslicht oder Wärmedämmung
- Brandschutz
- Lärmschutz
- Trennung zwischen Innen- und Außenbereich
- Schutz oder Sicherheit
Welche_PV-Anlage_habe_ich.pdf
(pdf, 215.74 kB)Vorbereitung:
Am Beginn eines Förderantrages steht die Vorbereitung. Um einen Förderantrag auf Investitionszuschuss nach dem EAG zu stellen, sind einige grundsätzliche Voraussetzungen zu erfüllen und Eckdaten zu definieren.
Die 4 Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Antragsstellung sind:
Legen Sie fest wie groß Ihre Anlage werden soll: Die Engpassleistung der Anlage definiert in welcher Förderkategorie Sie Ihren Antrag stellen können und ist Grundlage für die Ermittlung der Förderhöhe. Von der Anlagengröße kann auch abhängig sein, ob Genehmigungen notwendig sind oder nicht.
Für die Antragsstellung ist es notwendig, dass bereits zum Zeitpunkt der Ticketziehung alle notwendigen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen vorliegen. Dies wird im Rahmen der Antragskontrolle auch geprüft. Sollten für Ihr Projekt keine Genehmigungen notwendig sein, ist natürlich auch nichts vorzulegen.
Beschaffen Sie sich einen Einspeisezählpunkt bei Ihrem Netzbetreiber: Zum Zeitpunkt der Ticketziehung muss der Förderwerber zumindest über ein Angebot für einen Einspeisezählpunkt durch den zuständigen Netzbetreiber verfügen. Dieser Zählpunkt ist durch das Hochladen eines Dokumentes vom Netzbetreiber zu bestätigen. Akzeptiert werden E-Mail-Bestätigungen vom Netzbetreiber, Netzzugangsangebote oder Netzzugangsverträge.
Mindestinhalte hierbei sind:
- Vollständige Zählpunktbezeichnung (Einspeisezählpunkt)
- Name und Adresse des Zählpunkteigentümers
- Anlagenstandort
Der erstmalige Antrag auf Investitionszuschuss muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Der Beginn der Arbeiten darf nicht vor dem 21.04.2022 liegen.
Antragstellung
LEITFADEN – EAG Investitionszuschüsse PV Anlagen & Stromspeicher
Starten Sie bereits vor Start des Fördercalls mit Ihrer Projekterfassung!
2026_IVZ_Leitfaden_Ticketziehung.pdf
(pdf, 347.04 kB)2026_IVZ_Leitfaden_Projekterstellung.pdf
(pdf, 408.41 kB)HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN - FAQs: Investitionszuschuss Photovoltaik & Stromspeicher
Erfüllen Sie alle Grundvoraussetzungen, können Sie im Rahmen eines Fördercalls einen Antrag auf Investitionszuschuss stellen. Pro Jahr gibt es mehrere Fördercalls, die jeweils für 2 Wochen geöffnet sind.
2026 FAQs_EAG_Investzuschuss_Photovoltaik.pdf
(pdf, 429.23 kB)Die Antragsstellung erfolgt über das EAG-Portal. Die Anlagen werden nach der Engpassleistung in verschiedenen Förderkategorien unterteilt.
- Kategorie A: 0 -10 kWp
- Kategorie B: größer 10 - 20 kWp
- Kategorie C: größer 20 - 100 kWp
- Kategorie D: größer 100 kWp
In allen Kategorien ist es möglich zusätzlich zur Photovoltaikanlage noch die Förderung eines Stromspeichers zu beantragen. Dieser muss mindestens über eine Kapazität von 0,5 kWh / kWp beantragter Engpassleistung verfügen. Es werden maximal 50 kWh gefördert. Speichererweiterungen können nicht gefördert werden.
Für die verschiedenen Kategorien gibt es unterschiedliche Reihungskriterien.
Kategorie A und B wird nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht. Das heißt, derjenige der zuerst ein Ticket zieht wird auch zuerst im Förderkontingent berücksichtigt.
In den Kategorien C und D wird als Erstreihungskriterium der Förderbedarf in € pro kWp herangezogen. Dieser ist vom Förderwerber zu bestimmen und im Rahmen der Antragsstellung bekannt zu geben. Bei gleichen Geboten, wird das Gebot, bei dem das Ticket früher gezogen wurde, vorgereiht.
Fördersätze im Jahr 2026:
- Kat A bis 10 kWp: 150 EUR/kWp
- Kat B >10 bis 20 kWp: 140 EUR/kWp
- Kat C > 20 bis 100 kWp: 130 EUR/kWp (maximal)
- Kat D >100 kWp: 120 EUR/kWp (maximal)
- Speicher: 150 EUR/kWh
Gefördert werden je Photovoltaik und Stromspeicher maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
Fördervertrag:
Wenn Ihr Antrag Platz im Förderkontigent gefunden hat, wird nach erfolgter Erstkontrolle Ihres Antrages ein Fördervertrag durch die OeMAG ausgestellt. In diesem Vertrag wird auf Basis Ihres Antrages der maximale Förderwert definiert.
Ab Vertragserstellung beginnen die Inbetriebnahmefristen zu laufen.
- Für Anlagen kleiner gleich 100 kWp 6 Monate
- Für Anlagen größer 100 kWp 12 Monate
Fristverlängerung (Inbetriebnahme)
Sollte auf Grund von durch den Förderwerber unbeeinflussbaren Lieferschwierigkeiten von Anlagenbestandteilen eine Einhaltung dieser Frist nicht möglich sein, gibt es die Möglichkeit diese Inbetriebnahmefrist nach Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Lieferanten zu verlängern. Die Fristverlängerung können Sie über unser Kontaktformular beantragen.
Endabrechnung:
Sobald Ihre Anlage fertig gestellt ist und alle Rechnungen bezahlt wurden, können Sie über unsere Onlineplattform die Unterlagen zur Endabrechnung hochladen.
Leitfaden – Erfassung der Endabrechnung Investitionsförderung PV & SSP im Jahr 2022 und 2023
Leitfaden – Erfassung der Endabrechnung Investitionsförderung PV & SSP ab dem Antragsjahr 2024
Auf Basis dieser Unterlagen wird dann die tatsächliche Förderhöhe bestimmt und die den Fördervorraussetzungen entsprechende Umsetzung der Anlage überprüft.
Für die Endabrechnung sind folgende Dokumente hochzuladen:
- Alle Ihre Anlage betreffenden Rechnungen und die zugehörigen Zahlungsbelege: Sie können alle mit Ihrem Projekt in Zusammenhang stehenden Rechnungen hochladen. Zu jeder Rechnung muss der passende Zahlungsbeleg hochgeladen werden. Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Sollten Sie einen Speicher gemeinsam mit ihrer Photovoltaikanlage angeschafft haben, ist eine Detailaufstellung der Kosten je PV und Speicher hilfreich.
- Fotos Ihrer Anlage: Die Fotos werden von uns verwendet, um die den Projektunterlagen entsprechende Umsetzung der Anlage zu prüfen. Daher ist wichtig, dass auf den Fotos alle verbauten PV-Module erkennbar sind
- Prüfprotokoll: Das Prüfprotokoll muss von einem zertifizierten Unternehmen erstellt werden und bestätigt die Funktionsfähigkeit der Anlage
Die hochgeladenen Dokumente werden von uns überprüft. Sollte es zu Unklarheiten oder Nachforderungen unsererseits kommen, werden Sie informiert.
Auszahlung:
Nachdem die Endabrechnung erfolgreich überprüft wurde und keine Nachforderungen mehr offen sind, wird der Förderwerber von uns über den endgültigen Förderbetrag informiert und es kommt zur Auszahlung der Förderung. Eine Auszahlung gem. Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz §55 ist erst möglich, wenn Ihre Ökostromanlage in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control registriert wurde.
Die Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank e-Control
Einzelregistrierungen für Photovoltaikanlagen durch die Anlagenbetreiber sind in der Praxis nicht vorgesehen, da üblicherweise die den Strom abnehmenden Lieferanten (bzw. die OeMAG) die Anmeldung der Anlagen durchführen.
Hier können Sie selbst überprüfen, ob ihr Zählpunkt bereits registriert wurde:
https://www.e-control.at/stromnachweis/anmeldung
Sollte dies noch nicht erfolgt sein, nehmen Sie bitte mit dem den Strom abnehmenden Lieferanten Kontakt auf. Sobald die Registrierung durchgeführt wurde, ist eine weitere Bearbeitung und Auszahlung eines Investitionszuschusses möglich.
Sie haben Fragen? Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.
Sie wollen beim nächsten Fördercall einen Antrag einreichen?
2026 FAQs_EAG_Investzuschuss_Photovoltaik.pdf
(pdf, 429.23 kB)Schauen Sie sich gerne unseren Leitfaden für unser Ticketsystem an.
2026_IVZ_Leitfaden_Ticketziehung.pdf
(pdf, 347.04 kB)Den Weg von der Projekterfassung zur Antragseinreichung beschreiben wir in diesem Leitfaden.
2026_IVZ_Leitfaden_Projekterstellung.pdf
(pdf, 408.41 kB)Zusätzlich stellen wir auch gerne Vorlagen für die technische Projektbeschreibung bzw. die Vertretungsbefugnis bei juristischen Personen zur Verfügung.
Hilfestellung für die Investitionszuschuss-Antragstellung
Im EAG wird bei Photovoltaikanlagen je nach Art der Anlage bzw. der Errichtungsfläche eine Förderung mit Zu- oder Abschlägen gewährt. (Gemäß §6 Investitionszuschüsse-Verordnung 2026)
Der Leitfaden dient als Hilfestellung zur richtigen Auswahl der Anbringungsart bzw. des Anbringungsortes bei Förderantragstellung im EAG-Portal. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit bei der Antragstellung zwischen der Errichtung an oder auf einem Gebäude und einer Freiflächenanlage zu differenzieren. Zusätzlich gibt es noch Differenzierungen nach Agri-PV Anlagen, innovativen Photovoltaikanlagen, PV-Anlagen auf befestigen Flächen und PV-Anlagen auf Bauland. In den folgenden Abschnitten finden Sie detaillierte Informationen zu den im EAG-Portal auswählbaren Anbringungsarten bzw. orten.
2026_IVZ_Leitfaden_Anbringungsarten_Photovoltaik.pdf
(pdf, 406.4 kB)2026_Verpflichtungserklärung_PV_Freifläche.pdf
(pdf, 175.91 kB)Unsere Leitfäden bieten Orientierung im Prozess der Antragstellung (Leitfaden Ticketziehung und vom Projekt zum Antrag).
2026_IVZ_Leitfaden_Ticketziehung.pdf
(pdf, 347.04 kB)2026_IVZ_Leitfaden_Projekterstellung.pdf
(pdf, 408.41 kB)Sollten Sie weitere Fragen haben, finden Sie die Antworten in unseren FAQs.
2026 FAQs_EAG_Investzuschuss_Photovoltaik.pdf
(pdf, 429.23 kB)Vorlagen für die technische Projektbeschreibung und die Vertretungsbefugnis für eine juristische Person sind ebenfalls auf unserer Webseite verfügbar.
Bei der Antragstellung sollte eine aussagekräftige technische Projektbeschreibung im EAG-Portal hochgeladen werden. Hierfür stellen wir gerne eine Vorlage zur Verfügung.
2026_Vorlage_Technische_Projektbeschreibung.pdf
(pdf, 253.87 kB)Bei einer besonderen Anbringungsart bzw. einem Anbringungsort mit besonderer Widmung ist eine technische Projektbeschreibung ausreichend zu formulieren, damit ein möglicher Anspruch auf einen Zuschlag bzw. die Berücksichtigung eines Abschlages geprüft werden kann.
Sie haben die Endabrechnung bereits über das EAG Portal eingereicht und die in unserem System hinterlegte Bankverbindung hat sich geändert? Solange Ihr Projekt den Status "Endabrechnung in Prüfung" anzeigt, können Sie selbständig die Änderung über das EAG-Portal vornehmen.
IVZ PV - Ihre Bankdatenänderung im EAG Portal.pdf
(pdf, 72.39 kB)Nach erfolgreicher Änderung der Bankdaten in Ihrer Endabrechnung erhalten sämtliche hinterlegte Nutzer dieses Projekts ein Bestätigungsmail über die Anpassung der Daten.
Mit dem zweiten Fördercall im Jahr 2025 wurde der Made-in-Europe-Bonus eingeführt, der Photovoltaik- und Stromspeicherprojekte, in denen Komponenten aus europäischer Wertschöpfung verwendet werden, zusätzlich fördert. Die zugehörige EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom finden sie hier.
Hersteller, die ihre Produkte (Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Stromspeicher) für den Made-in-Europe-Bonus qualifizieren möchten, benötigen einen Nachweis (Zertifikat) einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle.
Diese Zertifikate senden Sie bitte an: europabonus@eag-abwicklungsstelle.at
Nach erfolgreicher Überprüfung werden die für den Made-in-Europe-Bonus zertifizierten Produkte hier veröffentlicht.Weitere Instruktionen dazu finden Sie in folgendem Download:
2026_Made in Europe Bonus Information für Hersteller.pdf
(pdf, 226.62 kB)Starting last year with the second opportunity in 2025 to apply for a state subsidy, the Made-in-Europe-Bonus was introduced. For photovoltaic and power storage systems using components with European added value, additional funding is possible.
Manufacturers who wish to qualify their products (photovoltaic modules, inverters, power storage) for the Made-in-Europe bonus require proof (certification) from an accredited conformity assessment body.
Please send your certificates to: europabonus@eag-abwicklungsstelle.at
After successful verification, the products certified for the Made-in-Europe bonus will be published here.Further instructions can be found in the download below:
2026_Made in Europe Bonus Information for manufacturers.pdf
(pdf, 223.13 kB)Nachfolgend finden Sie eine geeignete Vorlage für ein Zertifikat, die alle wesentlichen Punkte für den Made-in-Europe-Bonus beinhaltet. Die Verwendung dieser Vorlage ist nicht verpflichtend und kann auch gemäß Ihren Anforderungen adaptiert werden.
Below you will find an appropriate template for a certificate that contains all the required topics for the Made-in-Europe bonus registration. The use of this template is not mandatory.
It can also be adapted according to your needs.Made in Europe Inspection certificate_Template.pdf
(pdf, 161.09 kB)Anfragen und Themen den Made-in-Europe-Bonus betreffend richten Sie bitte an:
For further information on the Made-in-Europe bonus please contact:
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