Immer gut informiert: Unsere FAQ-Sektion bietet Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Antragsteller:innen
Um einen Antrag auf Investitionszuschuss
einreichen zu können, ist es notwendig, dass alle erforderlichen Unterlagen bereits beim Antrag
hochgeladen werden.
Sollten bei Prüfung Ihres Antrages Unterlagen fehlen, fordern wir diese per Mail von Ihnen nach.
Wir benötigen ein Dokument des Netzbetreibers mit dem Einspeisezählpunkt, dem Anlagenstandort und dem Zählpunktinhaber.
Es wird bei Antragstellung kein Netzzugangsvertrag benötigt.
Ja. Die Nachforderungsfrist gilt nur für Dokumente, die bereits zur Ticketziehung vorgelegen haben.
Nein, der Anschluss an das öffentliche Netz oder
an das Bahnstromnetz ist eine verpflichtende Voraussetzung für die
Förderfähigkeit Ihres Projekts.
Gesammeltes Wissen in unserer Datenbank
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