Die Novelle 2026 zur EAG-Marktprämien-Verordnung für die Jahre 2026 und 2027 wurde am 16. Januar 2026 kundgemacht
Mit der Marktprämienverordnung für die Jahre 2026 und 2027 werden sämtliche geltenden Regelungen für die Marktprämienförderung, unter anderem auch die Höchstpreise zu den Ausschreibungen für die Energieformen Photovoltaik, Biomasse sowie für Wind- und Wasserkraftanlagen festgelegt.
Die erste Ausschreibung zur Marktprämie (Photovoltaik) findet von 2. bis 17. März 2026 statt. Anträge auf die administrativ festgelegte Marktprämie können ab sofort im EAG-Portal eingereicht werden.
Detaillierte Informationen zu Ausschreibungsterminen, Ausschreibungsvolumina und Höchstpreisen finden Sie in unserem Förderkalender sowie in der EAG-Marktprämien-Verordnung 2026.