Information zur Aussetzung der Marktprämie bei negativen Strompreisen (gem. § 15 EAG)
In letzter Zeit haben sich auf den Märkten vermehrt negative Strompreise gebildet. Bei negativen Preisen wird die Auszahlung der Marktprämie dann ausgesetzt, wenn der Stundenpreis in der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung für das Marktgebiet Österreich in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist (§ 15 Abs 1 EAG).
Weitere Details dazu finden Sie unter folgenden Link der E-Control (am Seitenende):
https://www.e-control.at/referenzmarktwert
Die OeMAG als EAG-Förderabwicklungsstelle wird die Marktprämien-Abrechnungen im Nachhinein nochmals aufrollen und die Aussetzung der Marktprämie gesetzeskonform berücksichtigen. Weitere Details sind hier zu finden.